Terminbestimmung für Operationen, Verträge...

Ausgehend davon, dass jede Sache ihre richtige Zeit hat, kann für ein bestimmtes Anliegen ein günstiger astrologischer Termin bestimmt werden. In anderen Ländern ist es seit Jahrhunderten üblich, so zu verfahren. Auch in Europa gab es diese Tradition. Da man das Schicksal nicht überlisten kann, sondern einem in der Regel die Zeitpunkte zufallen, welche den eigenen Inhalten oder unbewussten Ereigniswünschen entsprechen, kann eine Terminbetrachtung durchaus mit der Analyse von geplanten Terminen beginnen, deren Korrektur nur dann möglich ist, wenn die entsprechenden inneren oder äußeren Veränderungen wahrgenommen werden. Beispiel: eine Klientin möchte einen guten Operationstermin zur Korrektur ihrer Nase. Wenn ich sehe, dass der eigentlich geplante Termin schlecht ist und das dahinter stehende Problem sehe, z. B. dass sich die Klientin eigentlich nicht so annehmen kann wie sie ist, weil sie ein unbewältigtes Missverhältnis mit ihrer Mutter hat, so muss ich zunächst darüber mit ihr sprechen. Anderenfalls - das ist eine Erfahrung aus der Praxis - wird sie einen guten Operationstermin, der tatsächlich umgesetzt wird, nicht bekommen, sondern wird Hindernisse erfahren, die sie daran hindern, dass ein guter Termin zustande kommt.

Eine Terminempfehlung eignet sich z.B. für Verträge, Eröffnungen, Gewerbeanmeldungen, bestimmte Entscheidungen, Umzüge, Eheschließungen, Scheidungen und Operationen. Dabei werden auch die Zeiten genannt, die für das Vorhaben ungut sind, sofern seitens des Klienten kein genauer Zeitpunkt anvisiert werden kann.